Nachdem Deutschland maßgeblich an zwei Weltkriegen beteiligt war, war es nach dem zweiten Weltkrieg nicht klar ob und falls ja, wann Deutschland wieder bewaffnet werden sollte. Treibende Kraft waren vor allem die Amerikaner, die sich vor der kommunistischen Gefahr aus dem Osten fürchteten und ein Bollwerk errichten wollten. So kam es auch, dass die Wiederbewaffnung ab 1955 in Westdeutschland stattfand.
Dennoch wollte man aus der Geschichte lernen und die Bundeswehr dieses Mal auch richtig in die demokratischen Strukturen einfügen. Fehler die in der Weimarer Republik gemacht wurden, wo die Reichswehr mit ihrer Stellung einen Staat im Staat darstellte, sollten nicht mehr vorkommen.
Man spricht bei der Bundeswehr auch von einer „Parlamentsarmee“. Die Bundeswehr untersteht dem Bundesministerium der Verteidigung, an der Spitze steht also der Bundesminister der Verteidigung als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt im Frieden. Damit ist der Verteidigungsminister der einzige Zivilist der Soldaten Befehle erteilen kann. Die Politik hat damit den Vorrang vor dem Militär. Im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über.
Weitere Kontrollrechte hat der Bundestag. Sie können über den Einsatz der Bundeswehr abstimmen und damit legitimieren.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die sogenannte „Innere Führung“. Man spricht auch vom Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“. Ein Soldat besitzt ebenfalls Grundrechte, wie jeder andere normale deutsche Bürger auch. So besitzt ein Soldat ebenfalls das aktive, wie auch passive Wahlrecht. Lediglich Art. 17a Abs. 1 GG regelt, in welchem Maße Soldaten Einschränkungen ihrer Grundrechte hinnehmen müssen.