Softwarehinterlegung

Die Softwarehinterlegung scheint auf den ersten Blick eine gute Sache zu sein. Konkret geht es dabei um die Hinterlegung des Quelltextes (bei einer dritten Partei). Dies soll zur Absicherung dienen, damit eine Weiterentwicklung, Fehlerbeseitigung oder Verbesserung der eingesetzten Software auch noch dann möglich ist, falls der Entwickler den Geschäftsbetrieb (z.B. in Folge einer Insolvenz) oder die Weiterentwicklung/Pflege der Software einstellt.

Auch wenn sich im Sprachgebrauch die „Hinterlegung“ eingebürgert hat, handelt es sich streng genommen weniger um eine Hinterlegung nach §§ 372 ff. BGB als um eine Verwahrung nach §§ 688 ff. BGB.
Man unterscheidet zwischen einer zweitseitigen und einer dreiseitigen Softwarehinterlegung.

Zweiseitige Softwarehinterlegung

Bei einer zweiseitigen Softwarehinterlegung wird der Quellcode direkt beim Auftraggeber in einem versiegelten Umschlag hinterlegt.

Dreiseitige Softwarehinterlegung

Bei einer dreiseitigen Softwarehinterlegung wird der Quellcode der Software bei einer bestimmten Hinterlegungsstelle (engl. escrow agent) hinterlegt. Ein solcher Escrow Agent kann ein spezialisierter Anwalt, ein Notar oder eine professionelle Hinterlegungsstelle sein.

Die dreiseitige Softwarehinterlegung hat im Vergleich zur zweiseitigen Softwarehinterlegung verschiedene Vorteile. Zum einen kann sich die Softwareentwicklungsfirma sicher sein, dass der Auftraggeber auch nur wirklich in den vereinbarten Fällen an den hinterlegten Quellcode kommt. Im Gegensatz zur zweiseitigen Hinterlegung hat der Auftraggeber nämlich nicht freien Zugang zum Quellcode. Auch die Qualität der Lagerung und Verwaltung ist bei spezialisierten Stellen natürlich deutlich höher als beim Auftraggeber, der die Hinterlegung eher pro Forma übernimmt.

Als Nachteil könnte man die hohen Kosten aufführen. Und genau diese sind auch ein Knackpunkt bei der Softwarehinterlegung. Oft rechnet sich diese einfach nicht. Es ist nämlich nicht damit getan, den Quelltext einmal zu hinterlegen. Vielmehr muss bei jeder Änderung, jedem Update der hinterlegte Code ausgetauscht werden. Zudem weiß der Auftraggeber am Ende nicht, ob im Ernstfall der hinterlegte Code überhaupt verwendungsfähig ist.