Die Abkürzung BDSG steht für Bundesdatenschutzgesetz. Das BDSG beinhaltet Reglungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in IT-Systemen oder manuell verarbeitet werden. Unter dem Begriff „personenbezogene Daten“ fallen dabei Daten, die eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können. Solche personenbezogene Daten können z.B. Namen, Anschrift oder auch eine E-Mail-Adresse sein. Da personenbezogene Daten eine Person auch identifizieren können, gibt es auch besondere personenbezogene Daten die besonders schützenswert gelten. Darunter fallen z.B. Gesundheitsdaten oder aber auch Daten über politische, religiöse oder sexuelle Orientierung.
Alles fängt erst einmal mit der Erhebung der Daten, also der Beschaffung der Daten an. Anschließend kann die Datenverarbeitung starten. Darunter versteht man die Verwendung der gespeicherten oder zu Speicherung vorgesehenen Daten, worunter auch Akten oder Karteien fallen. Eine konkrete Verarbeitung der Daten kann sich im Speichern, Löschen, Ändern oder Sperren der Daten äußern.
Um den richtigen Umgang mit personenbezogene Daten sicherzustellen und um Missbrauch zu vermeiden, müssen nicht-öffentliche Stellen bei mehr als neun Mitarbeiter, die mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) einstellen. Der Datenschutzbeauftragte hat natürlich auch entsprechende Pflichten. Darunter fällt die Verwaltung der Datenschutzsoftware, die Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter, er ist Ansprechpartner bei Datenschutzanliegen, er führt Vorabkontrollen durch und er überwacht natürlich die Einhaltung der Datenschutzgesetze.
Da von einem selbst, als natürlich lebende Person, oft Daten verarbeitet werden, hat man natürlichen auch Rechte als Betroffener. So hat man ein Anrecht auf Einsicht, Änderung, Sperrung und Löschung der eigenen gespeicherten Daten.
Bei einer unzulässigen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten kann es je nachdem wen es betrifft und was vorgefallen ist zu einer Klage des Betroffenen kommen, sodass als Konsequenz eine Bußgeldzahlungen/Schadensersatz, Abmahnungen und Kündigungen oder im schlimmsten Fall auch eine Freiheitsstrafe sein kann.