Rationalität in der präskriptiven Entscheidungstheorie

Wer „rational“ handelt, der handelt vernunftgeleitet. Der Begriff Rationalität leite sich von lateinisch rationalitas ‚Denkvermögen‘, abgeleitet von ratio ‚Berechnung‘, ‚Vernunft‘ ab. Auch in der Entscheidungstheorie in der Betriebswirtschaftslehre, wird man über den Begriff der Rationalität stolpern. Schauen wir uns dafür einmal die präskriptive Entscheidungstheorie an.

Präskriptive Entscheidungstheorie

Die präskriptive Entscheidungstheorie schreibt vor, wie in einer Entscheidungssituation vorzugehen ist, wenn eine rationale Entscheidung getroffen werden soll. Sie ist also eine Analyse des Konzepts der Rationalität. Diese Rationalität kann in die formale Rationalität und in die substantielle Rationalität unterteilt werden. Die formale Rationalität ist dabei allgemeiner definiert und umfasst damit auch die substantielle Rationalität. Von einer formalen Rationalität spricht man, wenn der Entscheidungsträge ein widerspruchsfreies Zielsystem hat und auch nach diesem sich entsprechend verhält. Die substantielle Rationalität schränkt dies hingegen ein. Darin geht es nämlich um eine Bewertung von Entscheidungsergebnissen bei einem als Standard akzeptierten Zielsystem.

Es gilt also: formale Rationalität > substantielle Rationalität. Dementsprechend kann es zu Zielkonflikten kommen, wenn man beide Rationalitätsbegriff separat auslegt. Geht man beispielsweise von einem gewinnorientierten Unternehmen aus, dann kann es aus Sicht des Unternehmens durchaus formal Rational sein, Produkte auf Kosten der Umwelt zu produzieren. Gesellschaftlich wird hingegen möglichst eine geringe Umweltverschmutzung angestrebt, weshalb die Produktion auf Kosten der Umwelt substantiell nicht rational wäre.
Eine weitere Unterscheidung der Rationalität kann in die objektive Rationalität und die subjektive Rationalität erfolgen. Bei dieser Unterscheidung ist das Situationsbild des Entscheiders wieder maßgeblich entscheidend. Unter der objektiven Rationalität versteht man das Situationsbild des Entscheidungsträgers, das mit dem von einem objektiven Beobachter übereinstimmt. Ein Geschäftsführer könnte sich beispielsweise eine objektive Rationalität dadurch verschaffen, in dem er eine externe Beratungsfirma bezahlt, sich einen Überblick über eine bestimmte Situation zu verschaffen und ihm mitzuteilen. Bei der subjektiven Rationalität hingegen, gelten auch die Aktionen als rational, die durch subjektiv wahrgenommene Informationen des Entscheidungsträgers zustande gekommen sind.

Nach Bamberg/Coenenberg/Krappt (2012/5) ist demnach die „präskriptive Entscheidungstheorie die Analyse von Entscheidungen unter dem Postulat subjektiver Formalrationalität“

Quellen

  • Betriebswirtschaftliche Entscheidungslehre (Bamber, Coenenberg, Krapp)